Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Baum gefällt werden muss. So kann er z. B. bei einer Erschließung von Wohngebieten oder Straßen im Weg stehen, als Rohstoff benötigt werden oder schlichtweg beschädigt bzw. krank sein.
Jedoch muss jede Fällung (bei einem Stammumfang von mehr als 80 cm in 1,00 m Höhe) beantragt und genehmigt werden. In der Nest- und Brutzeit der Vögel ist es laut Naturschutzgesetz nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. In jedem Fall sollte ein Spezialist beauftragt werden, der die Gefahren und Risiken einer Fällung einschätzen kann und die notwendigen Fachkenntnisse und das richtige Werkzeug mitbringt.
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